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Preise inkl. MwSt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts– bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager ausschließlich Verpackung zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns zum Abschluss eines Vertrages. Mündliche Abmachungen, insb. auch Änderungen und Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für mündliche Abmachungen, die diese Vereinbarung ändern.
Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Daten wie z.B. über Gewicht, Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen und Angeboten über Lieferumfang, Leistungen, Aussehen etc. sind nur als annähernd anzusehen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E–Mail zugesandt.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren erhöht oder eingeführt sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern.
§ 3 Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Fehlt eine entsprechende Fixierung, sind diese Fristen und Termine unverbindlich.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass uns alle zur Ausführung des Auftrages relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferfristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung der Ausführungseinzelheiten und verstehen sich ab Lieferort. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist es erforderlich, gleichzeitig einen Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, beginnt die Lieferfrist mit dem Tage der Vertragsänderung neu.
Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden verzögert wird. Wird die Versendung ohne unser Verschulden nach Meldung der Versandbereitschaft unmöglich, gilt die Ware mit Meldung der Versandbereitschaft als geliefert.
2. Ereignisse höherer Gewalt, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete, nicht vorhersehbare erhebliche Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Liefertermine und –fristen um die Dauer des durch diese Umstände bedingten Zeitverzuges. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt die Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
3. Wir behalten uns angemessene Teillieferungen vor. Wird eine vereinbarte Lieferfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist – unter Ausschluss weiterer Ansprüche – der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzten der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus zum Zeitpunkt der Leistung bestehenden Geschäftsverbindungen unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand (z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwerben.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung oder Ausübung eines Unternehmerpfandrechtes Dritter, sowie etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
Einen Besitzwechsel sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt bzw. der Pflichten nach diesen Bestimmungen, können wir nach Setzung einer angemessen Frist bzw. Ausspruch einer Abmahnung vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
5. Verlangen wir die Herausgabe der Ware, ist der Kunde unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten (es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt) verpflichtet, die Ware unverzüglich an uns herauszugeben.
Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insb. entgangenem Gewinn, bleiben vorbehalten.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Käufer. Ohne weiteren Nachweis betragen die Verwertungskosten 10 % des Verwertungserlöses einschließlich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insb. Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
8. Im kaufmännischem Verkehr steht uns gemäß § 369 HGB das Recht zu, vom Unternehmer sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Materialien und sonstige Gegenstände bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
§ 5 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto fällig, danach ohne jeden Abzug. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früheren fälligen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel darüber vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem der Rechnung zugrunde liegenden Rechtsgeschäft beruht.
3. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat oder Umstände, welche auf drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden schließen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Wir behalten es uns vor, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu verlangen, dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.
§ 6 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Kosten des Käufers. Verpackung, Versandweg und Transportmittel bleiben unserer Wahl überlassen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
§ 7 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nachbesserung erfolgt durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile, ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material– und Frachtkosten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
2. Die Kunden müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware nicht ordnungsgemäß ist, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass uns das schadhafte Teil zur Reparatur zugesandt wird oder dass der Käufer das schadhafte Teil bereithält und uns in den Geschäftsräumen des Kunden zu unseren gewöhnlichen Geschäftsöffnungszeiten die Instandsetzung ermöglicht wird. Die Kosten des Versands bzw. der Anreise nebst anteiliger Lohnkosten trägt der Kunde für den Fall, dass gewährleistungspflichtige Mängel nicht vorgelegen haben.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 2 dieser Bestimmung).
5. Werden Betriebs– oder Wartungsanweisungen für die Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht zur Nutzung freigegeben sind, entfällt die Gewährleistung, es sei denn der Mangel wurde hierdurch nicht verursacht.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt oder um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einer wesentlichen Vertragspflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften wir nur für den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper– und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper– und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Export
Der Export unserer Ware in Länder, die nicht der EU angehören, bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Der Kunde ist selbst für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Ein– und Ausführungsgenehmigungen verantwortlich. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Exportgeschäfte die Incoterms 2001.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung einschließlich Urkunden, Wechsel– und Scheckprozessen ist unser Firmensitz, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN–Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.